Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter,
die Deutsche Rentenversicherung kann im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes erbringen.
Bitte beachten Sie, dass für eine ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften vorrangig Ihr Arbeitgeber verantwortlich ist. Dies gilt zum Beispiel auch für einen ergonomischen Bürostuhl und einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch. Eine Leistungsverpflichtung der Rentenversicherung besteht insofern nicht.
Informationen hierzu erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.
Link zum Informationsblatt zur Kostenübernahme (Stand: 01.04.2019)
Antragstellung
Der Antrag auf Kostenübernahme ist vor dem Kauf beziehungsweise der verbindlichen Bestellung zu stellen.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Formular G0100)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind (Formular G0133), - fachärztliche Verordnung mit Begründung, warum das Hilfsmittel beziehungsweise die technische
Arbeitshilfe am Arbeitsplatz zwingend benötigt wird, - 1 Kostenvoranschlag mit ausführlicher Funktionsbeschreibung